Energieversorger darf Lastschriftverfahren nicht vorschreiben

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Stadtwerke und andere Energieversorger dürfen von Kunden keine Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren verlangen - egal, ob diese monatlich zahlen oder jährlich im Voraus -, weil eine monatliche Lastschrift ein Girokonto voraussetzt; so eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligt diejenigen Kunden, die Strom- und Gaslieferungen nicht im Voraus zahlen können und vor allem sehr einkommensschwache Verbraucher ohne eigenes Konto; den Kunden müssen mindestens zwei verschiedene Zahlungswege offen stehen: Energieversorger dürfen ihnen nicht vorschreiben, auf welche Weise sie ihre Rechnungen begleichen, auch Barüberweisungen müssen möglich sein.