Enteisungsanlage ausgefallen, Flug annulliert
onlineurteile.de - Ihr Traumurlaub auf den Malediven begann mit einer Panne: Als die Eheleute ins Flugzeug steigen wollten, bekamen sie die Nachricht, dass ihr Flug annulliert worden war. Die Enteisungsanlage der Maschine war defekt. So mussten die Urlauber noch eine Nacht und einen Tag zu Hause verbringen, bis die Reise losgehen konnte. Als Entschädigung verlangten sie von der Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen von je 600 Euro.
Die Airline berief sich auf "außergewöhnliche Umstände", für die sie nicht verantwortlich sei: Schließlich sei die Maschine (inklusive Enteisungsanlage) bei der Wartung am Morgen noch voll funktionstüchtig gewesen. So kurzfristig vor Abflug habe man den Defekt beim besten Willen nicht mehr beheben können.
Das Landgericht Köln gab dem Luftfahrtunternehmen Recht (11 S 176/07). Wenn "außergewöhnliche Umstände" eine Annullierung unvermeidlich machten, stehe den Passagieren keine Ausgleichszahlung zu. Im konkreten Fall sei die Wartung ordnungsgemäß abgelaufen, ohne dass es Anzeichen für einen Defekt gegeben hätte.
Das Unternehmen habe alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um den Flug nicht streichen zu müssen. Der Schaden sei sehr kurzfristig aufgetreten. Sofort habe die Fluggesellschaft Mechaniker geschickt, um das Problem zu beseitigen, und gleichzeitig versucht, zwei Flugzeuge als Ersatzmaschinen nach Berlin-Tegel umzuleiten; beides jedoch ohne Erfolg. Mehr könne man in so einem Fall nicht tun.