Entlaufenes Pferd stößt mit Auto zusammen
onlineurteile.de - Am Silvesterabend 2002 fuhr eine junge Frau mit ihrem Freund zu Bekannten. Auf einem kurzen Verbindungsstück zwischen zwei Orten galoppierte ihnen plötzlich ein Pferd entgegen. Der überraschte Fahrer konnte zwar noch abbremsen, doch den Zusammenstoß mit dem Tier nicht mehr verhindern. Es stammte von einem nahegelegenen Reiterhof. Von dessen Inhaber forderte die Autobesitzerin 13.543 Euro Schadenersatz (Reparaturkosten, Mietwagen- und Gutachterkosten).
Der Pferdehalter wies allerdings jede Verantwortung für den Unfall von sich. Am späten Nachmittag habe er mit seiner Frau die Pferde in der Reithalle untergebracht und dann den Hof verlassen. Pferde könnten das Schiebetor der Halle nicht öffnen, eine unbekannte Person müsse also die Tiere freigelassen haben. Er schließe den Stall nie ab, um die Pferde retten zu können, falls ein Brand ausbreche. Mit dieser Argumentation überzeugte der Reiterhof-Inhaber die Richter des Oberlandesgerichts Nürnberg nicht (9 U 3987/03). Er müsse als Tierhalter für die Unfallfolgen geradestehen, entschieden sie.
Der Reiterhof liege nicht in einsamer Umgebung, sondern in der Mitte zwischen zwei Ortsverbindungsstraßen. Wenn Pferde entliefen, sei also die Gefahr von Unfällen groß. Daher müsse der Reiterhof-Inhaber den Stall besser sichern. Einen derartigen Vorfall habe es in der Gegend zwar noch nicht gegeben. Dennoch müsse ein gewerblicher Tierhalter auch die Gefahr einer Manipulation durch unbefugte Personen bedenken und den Stall absperren. Zumindest dann, wenn er bei Dunkelheit abends den Hof verlasse. Absperren sei problemlos möglich und ohne Weiteres zumutbar.