Erlebnisfahrt "Gumball 3000" ...
onlineurteile.de - Die Veranstalter des Events "Gumball 3000" beantragten vergeblich die Erlaubnis, eine Tagesetappe ihrer "Erlebnisfahrt" über deutsche Autobahnen in Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein durchzuführen. An acht Tagen fahren die Teilnehmer dieser Rundfahrt auf wechselnden Kontinenten (heuer über Amsterdam, Kopenhagen, Stockholm, Boston und Toronto nach New York) zum Ziel.
Dafür zahlen sie pro Fahrzeug 30.000 englische Pfund und können jeden Abend in einem exklusiven Hotel eine Party feiern. In Gruppen von jeweils zehn Autos gehen die Teilnehmer auf die Reise. Trotz der harmlosen Bezeichnung "Erlebnisfahrt" sei "Gumball 3000" als illegales Autorennen anzusehen, stellte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg fest (12 ME 111/10).
Wie die Erfahrungen in den letzten Jahren zeigten, seien die Teilnehmer permanent schneller gefahren als erlaubt. Sie hätten sich einen Spaß daraus gemacht, ständig zu dicht aufzufahren und riskante Überholmanöver durchzuführen. Nach Einschätzung der Polizei wären solche gefährlichen Manöver auch in diesem Jahr zu befürchten. Auf öffentlichen Straßen seien Veranstaltungen dieses Charakters in Deutschland verboten.