Eröffnung eines Girokontos verweigert
onlineurteile.de - Einige fragwürdige Internetportale verlangen Entgelt für das Herunterladen von Software, obwohl diese auf anderen Websites kostenlos angeboten wird. Der Vertragsschluss erfolgt genauso dubios über eine angebliche Anmeldung der Nutzer auf dem jeweiligen Internetportal. Auf das Eintreiben solcher Entgelte hat sich ein Osnabrücker Rechtsanwalt spezialisiert.
Für dieses "Geschäft" wollte er bei der Sparkasse Osnabrück ein Girokonto eröffnen. Die Sparkasse lehnte dies mit Hinweis auf seine Tätigkeit ab: Wenn sie mit dem Antragsteller in Geschäftsbeziehungen treten würde, hätte sie einen erheblichen Imageschaden zu befürchten, erklärte ein Mitarbeiter der Sparkasse. Der Rechtsanwalt zog vor Gericht, um das Kreditinstitut zur Eröffnung eines Girokontos zu zwingen - ohne Erfolg.
Wenn ein begründeter Verdacht bestehe, dass das Konto für rechtswidrige Handlungen verwendet werden solle, sei die Sparkasse dazu nicht verpflichtet, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (10 ME 77/10). Habe so ein Verdacht Hand und Fuß, liege ein sachlicher Grund vor, der es rechtfertige, jemandem ein Girokonto zu verweigern.
Im konkreten Fall habe das Kreditinstitut genügend Belege für den Verdacht gesammelt: Man könne davon ausgehen, dass der Rechtsanwalt sein Geld damit verdiene, im Wege des Inkassos unberechtigte Forderungen zu erheben. Diese einzuziehen sei für die Sparkasse unzumutbar: Als Anstalt des öffentlichen Rechts sei sie an Gesetz und Recht gebunden. Sie müsse darauf achten, dass sich auch ihre Kunden daran halten.