Erst prüfen, dann zahlen!

Wer Nebenkosten vorbehaltlos nachzahlt, kann Geld verlieren

onlineurteile.de - Ein Vermieter von Gewerberäumen forderte von seiner Mieterin rückständige Miete. Die steckte finanziell in der Klemme und suchte ihr Heil, indem sie dem Vermieter eine Gegenrechnung präsentierte: Sie habe viel zu viel für Wasser gezahlt, behauptete sie. Die fünfstellige Summe werde sie nun mit der Miete verrechnen. Vom Vermieter verklagt, scheiterte die Mieterin beim Kammergericht in Berlin (8 U 15/03).

Sie habe die Wasserabrechnung nicht beanstandet und ohne Vorbehalt gezahlt, hielten ihr die Richter vor. Damit habe die Mieterin die Forderung des Vermieters akzeptiert (juristisch formuliert: ein bestätigendes Schuldanerkenntnis abgegeben). Wenn ein Mieter die Abrechnung erhalte, müsse er die Belege sorgfältig prüfen. Und wenn er meine, dass zu hohe Kosten in Rechnung gestellt würden, müsse er dies sofort reklamieren.

Ein Mieter dürfe nicht nachträglich Abrechnungsmängel beanstanden, die er bei aufmerksamem Durchlesen der Unterlagen sofort hätte bemerken können. (Anders wäre die Angelegenheit zu beurteilen, wenn die Abrechnung in betrügerischer Absicht manipuliert wäre; davon könne hier aber keine Rede sein.) Die Mieterin hätte nicht nur beim Vermieter nachfragen, sondern die Kaltwasserpreise sogar dem Amtsblatt von Berlin entnehmen können.