Es kann nur einen "Mustang" geben ...

Schuhproduzent und Jeanshersteller streiten um geschützte Marke

onlineurteile.de - Die "Mustang Bekleidungswerke GmbH" gehört zu Deutschlands bekanntesten Jeansherstellern, vertreibt aber auch Sportbekleidung und Schuhe. Auf der Fachmesse "Interjeans" 1998 in Köln bemerkten Mitarbeiter der Firma verblüfft, dass auch ein anderer Produzent Schuhe mit dem Zeichen "Mustang" ausstellte. Es handelte sich um die spanische Schuhfirma "Mustang Inter S.L.".

Der deutsche Hersteller zog vor Gericht und pochte auf seine älteren Markenrechte: Seit 1959 ist die Wortmarke "MUSTANG" für Bekleidung geschützt, seit 1981 auch für Schuhe. Der spanische Konkurrent dürfe das Zeichen MUSTANG daher nicht mehr verwenden und müsse zudem seine Marke "Sixtyseven by Mustang Inter" löschen lassen. Der Bundesgerichtshof gab dem deutschen Unternehmen Recht (I ZR 204/01). Auch wenn die spanische Firma das Wort Mustang nur als einen Bestandteil des Namens führe, sei dieses Wort doch das prägende. ("Inter" ist nur eine Abkürzung für "International" und "S.L." die Angabe der Rechtsform des Unternehmens (Sociedad Limitada).)

Beide Produzenten stellten Schuhe her. Eine Vielzahl von Unternehmen kennzeichne Schuhe mit dem Namen des Herstellers, Marke und Firmenname seien oft identisch. Also müssten die Verbraucher hier wegen der Namensübereinstimmung fälschlicherweise von wirtschaftlichen Zusammenhängen zwischen den Unternehmen ausgehen. Das Wort "Mustang" stehe für eine bestimmte Qualität. Verbraucher erwarteten, dass alle mit diesem Zeichen verkauften Waren unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt werden, das für diese Qualität verantwortlich sei.