EuGH stärkt Rechte der Verbraucher (1)
onlineurteile.de - Schon viele Kunden erlebten nach Schnäppchen-Käufen im Baumarkt eine böse Überraschung. Selbst wenn der Verkäufer für Qualitätsmängel von Fenstern, Fliesen, Bodenbelägen oder anderem Baumaterial haftet - auf den Kosten für den Ausbau der mangelhaften Ware und den Einbau des Ersatzprodukts blieb bisher der Kunde sitzen. Das soll sich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs nun ändern.
Der konkrete Fall: Ein privater Bauherr hatte im Baumarkt für 1.382 Euro polierte Bodenfliesen erstanden. Weder der Käufer, noch der von ihm beauftragte Fliesenleger bemerken den Mangel sofort: feine Mikroschleifspuren an der Oberfläche. Die fielen ihnen erst auf, als der Handwerker schon über die Hälfte der Fliesen verlegt hatte.
Der Bauherr zog einen Sachverständigen zu Rate, der keine Möglichkeit sah, die Schleifspuren zu beseitigen. Die Fliesen müssten allesamt ausgetauscht werden, meinte er, und schätzte die Kosten der Aktion auf 5.830 Euro. Diesen Betrag forderte der Kunde vom Verkäufer der fehlerhaften Fliesen. Das koste drei Mal so viel wie die Fliesen und sei völlig unverhältnismäßig, argumentierte der Baumarkt.
Beim Bundesgerichtshof (BGH) hätte der Verkäufer den Prozess gewonnen. Doch der BGH legte den Rechtsstreit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor und der entschied zu Gunsten des Kunden (C-65/09). Liefere ein Verkäufer Ersatz für mangelhafte Ware, so der EuGH, sei der Verkäufer auch verpflichtet, die mangelhafte Ware auszubauen und die Ersatzsache einzubauen (oder die dafür erforderlichen Kosten zu tragen).
Denn dieser Aufwand entstehe nur dadurch, dass der Verkäufer keine einwandfreie Ware geliefert habe. Die zusätzlichen Kosten dürften nicht auf den Käufer abgewälzt werden. Das gelte auch dann, wenn es - wie hier - um einen Produktionsfehler gehe, an dem der Händler keine Schuld trage. Allerdings sei es zulässig, die Kostenerstattung auf einen Betrag zu beschränken, der - verglichen mit dem Wert der Ware in einwandfreiem Zustand - verhältnismäßig sei.