"Europas größter Onlinedienst"

Irreführende Werbung einer Telefongesellschaft

onlineurteile.de - Die T-Online International AG, ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG, behauptete 1999 und 2000 in diversen Werbeanzeigen etwas großspurig, "Europas größter Onlinedienst" zu sein. Diese und ähnliche Aussagen ("... eines der weltweit größten Internetunternehmen", "Raten Sie mal, wer Europas größter Provider im Boom-Markt Internet ist!") gefielen einem Konkurrenzunternehmen ganz und gar nicht. Hier werde eine nicht existente Spitzenstellung am Markt suggeriert, warf die Konkurrenz der T-Online AG vor.

Auch der Bundesgerichtshof sah das so (I ZR 284/01). Das Unternehmen habe solch irreführende Werbung künftig zu unterlassen, urteilten die Bundesrichter. Die Kunden müssten diese Aussagen so verstehen, als werde dieser Provider am häufigsten und am intensivsten benutzt, was nicht zutreffe. Außerdem erwecke der Provider T-Online hier den Eindruck, er sei großflächig in ganz Europa präsent. Dabei sei er weder in Großbritannien, noch in Skandinavien vertreten.