Ex-Arbeitnehmerin ziert Homepage
onlineurteile.de - Präsentiert ein Arbeitgeber nach dem Ausscheiden einer Arbeitnehmerin (hier: Anwältin in einer Kanzlei) weiterhin auf seiner Homepage deren persönliche Daten und Fotos ("sie verstärkt unser Team im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht"), verletzt das deren Persönlichkeitsrecht;
diese Daten sind auf der Website zu löschen, denn so ein Profil hat werbenden Charakter: Es stellt die berufliche Qualifikation der Arbeitnehmerin heraus und erweckt den Eindruck, dass sie nach wie vor für den Arbeitgeber arbeitet — das kann also auch zu Wettbewerbsnachteilen in ihrer Position als Anwältin führen.