Ex-Beamter fordert Unfallruhegeld
onlineurteile.de - Die Staatliche Wirtschaftsschule Freising (Bayern) hatte 1996 Schüler M hinausgeworfen. Die Schuld daran gab M dem Schulleiter und seinem Lehrer L: An denen werde er sich eines Tages rächen, kündigte er damals schon an. Im Februar 2002 erschien der junge Mann schwer bewaffnet in der Schule, tötete den Schulleiter und suchte L. Vergeblich, denn der Lehrer lag zu seinem Glück mit Grippe im Bett.
M zündete mehrere Sprengsätze und tötete sich anschließend selbst. L war zu Beginn des Amoklaufs von der Polizei informiert worden und fuhr erst, als alles vorbei war, freiwillig in die Schule. Die Konfrontation mit den Toten war wohl trotzdem ein Schock: Jedenfalls wurde L bald darauf wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in den Ruhestand versetzt.
Seitdem bezieht er ein gekürztes Ruhegehalt und kämpft um Unfallruhegeld. Während das Verwaltungsgericht einen indirekten Gesundheitsschaden bejahte, ließ der bayerische Verwaltungsgerichtshof den Lehrer abblitzen: Ein Dienstunfall liege nicht vor, weil L zum Zeitpunkt des Amoklaufs nicht im Dienst war. Deshalb habe er auch keinen körperlichen Schaden davongetragen, sei nicht angegriffen worden, so wie es der verirrte junge Mann vorhatte.
Mit dieser Argumentation war das Bundesverwaltungsgericht nicht einverstanden (2 C 134.07). Auch psychische Schäden könnten die Folge eines Vergeltungsangriffs sein (so nennt man es, wenn ein Beamter wegen eines korrekten dienstlichen Verhaltens angegriffen wird). Dann wäre der Amoklauf als Dienstunfall einzustufen. Allerdings müsse ein ärztliches Attest belegen, dass die Krankheit auf den Angriff zurückzuführen sei und nicht etwa auf eine bestimmte Veranlagung des Opfers. Wenn das zutreffe, stehe dem ehemaligen Lehrer Unfallruhegeld zu.