Ex-Freundin soll für Grundstück zahlen
onlineurteile.de - Das unverheiratete Paar lebte acht Jahre zusammen und hat eine gemeinsame Tochter. Der Mann kaufte von seinem Geld für die kleine Familie ein Hausgrundstück. Seiner Lebenspartnerin übertrug er einen Eigentumsanteil von 50 Prozent, den er nach der Trennung im Jahr 2000 zurückforderte. Die Klage wurde abgewiesen. Erneut zog der Mann vor Gericht und verlangte, seine "Ex" solle sich wenigstens an den Ausgaben für das Grundstück beteiligen: 9.356 Euro habe er zwischen 2001 und 2003 für Steuer und Renovierungskosten ausgegeben.
Nach der Trennung hatte der Eigentümer das Haus zunächst vermietet, dann zogen seine neue Freundin und eine erwachsene Tochter ein. Seine Ehemalige erhielt weder einen Anteil der Miete, noch wollte sie selbst wieder einziehen. Deshalb gewann die Miteigentümerin den Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig (14 U 214/05).
Bei gemeinschaftlichem Eigentum würden in der Regel sowohl der Ertrag, als auch die Kosten unter den Miteigentümern aufgeteilt, so das OLG. Im konkreten Fall habe der Mann darauf allerdings keinen Anspruch. Er allein habe das Grundstück verwaltet und vermietet, ziehe den Nutzen daraus. Seine Ex-Freundin habe keinen Anspruch darauf angemeldet, das Haus mit zu benützen oder an den Mieteinnahmen beteiligt zu werden. Spiegelbildlich müsse das dann aber auch für die Kosten gelten. Da die Frau seine Nutzung des Hauses in keiner Weise eingeschränkt habe, könne der Mann auch keinen Lastenausgleich verlangen.