Ex-Mann möchte mit Labradorhündin spazieren gehen

Nach der Scheidung: Umgangsrecht für Kinder, aber nicht für Tiere

onlineurteile.de - Eine Ehe ging in die Brüche. Wie es üblich ist, wurde der Hausrat aufgeteilt. Als es um die zwei Labradorhündinnen des Paares ging, erklärte sich der Ehemann schweren Herzens bereit, sie der Frau zu überlassen. Offenbar hielt er die Trennung (von den Hunden) nur schwer aus, denn einige Monate später beantragte er bei Gericht ein "Umgangsrecht". Alle zwei Wochen wollte er eines der Tiere übers Wochenende zu sich nehmen. Begründung: Zum Wohle der Tiere sei es angebracht, eine Umgangsregelung zu finden, wie es sie ansonsten für gemeinsame Kinder gebe - schon deshalb, weil die Hunde für ihn und seine Frau eine Art Ersatz für eigene Kinder waren.

Ungerührt lehnte das Oberlandesgericht Bamberg seinen Antrag ab (7 UF 103/03). Tiere seien zwar keine Sachen. Trotzdem seien hier die für Hausratsgegenstände geltenden Vorschriften anzuwenden. Wenn im Scheidungsverfahren der Hausrat auf die Partner verteilt werde, sei das als endgültige Zuweisung anzusehen. Ein wechselnder Gebrauch sei nicht vorgesehen. Daher stehe geschiedenen Ehepartnern "kein Recht auf persönlichen Umgang mit früher gemeinsam gehaltenen Tieren zu".