Existenzgründer scheiterte am Finanzamt
onlineurteile.de - Wer sich selbständig machen will, muss beim Finanzamt eine Steuernummer und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Dafür ist ein Fragebogen auszufüllen. Manchmal gibt es dabei Ärger, wenn ein Finanzbeamter die Aussagen im Fragebogen für wenig aufschlussreich hält.
Ein Existenzgründer verklagte das Finanzamt, weil sein Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer abgelehnt wurde: Der zuständige Beamte zweifelte daran, ob der Antragsteller wirklich ein Unternehmer war.
Das Finanzgericht München entschied, dass er eine Steuernummer erhält (14 K 117/06). Wenn ein Antragsteller ernsthaft vortrage, er wolle "entgeltliche Leistungen erbringen", dürfe ihm das Finanzamt Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht verweigern, so das Gericht.