Extralohn "unter der Hand" bezahlt
onlineurteile.de - Für ihre Dienste sollte eine Arbeitnehmerin ein Aufgeld von 750 DM erhalten - lohnsteuerfrei und sozialabgabenfrei. Der Dreh kam auf und beschäftigte im Zusammenhang mit einer Klage der Frau die Arbeitsgerichte bis in die höchste Instanz. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin mussten sich im Verlauf des Rechtsstreits so einiges vorhalten lassen: Ein Arbeitgeber, der Zahlungen an einen Arbeitnehmer leiste, ohne Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, mache sich strafbar. Beide hätten den Sozialversicherungsträger und die Versichertengemeinschaft betrogen und den Fiskus geschädigt.
Am Ende ging es noch darum, ob die gesetzwidrige "Schwarzgeldvereinbarung" den Arbeitsvertrag unwirksam macht. Das Bundesarbeitsgericht verneinte dies (5 AZR 690/01). Verboten sei schließlich die Steuer- und Abgabenhinterziehung und nicht die Tätigkeit der Arbeitnehmerin. Anders läge der Fall nur, wenn es der Hauptzweck des Vertragsverhältnisses wäre, Steuern und Abgaben zu hinterziehen. Das treffe hier jedoch nicht zu. Nur teilweise sollte die Vergütung für die Arbeitnehmerin als "Schwarzgeld" fließen. Nichtig sei deshalb allein die Absprache, keine Steuern und Abgaben zu zahlen.