Fahrersitz während der Fahrt verstellt

Wagen kam deshalb auf der Autobahn ins Schleudern

onlineurteile.de - Nach einem Unfall auf der Autobahn meldete sich ein Autofahrer bei seiner Vollkaskoversicherung: Der Wagen sei "aus unerklärlichen Gründen ins Schleudern" geraten, dann sei er an der Leitplanke gelandet.

Totalschaden war zu beklagen, doch die Zahlungsklage des Verunglückten gegen die Versicherung blieb erfolglos. Denn vor Gericht stellte sich heraus, dass der Versicherungsnehmer einem Zeugen den wahren Grund für den Unfall gestanden hatte: Beim Versuch, den Fahrersitz zu verstellen, hatte er das Lenkrad verrissen.

Grob fahrlässiges Verhalten warf ihm deshalb das Oberlandesgericht Saarbrücken vor (5 U 300/03-33). Wer während der Fahrt ruckartig den Sitz verschiebe, laufe natürlich Gefahr, den Kontakt zu den Pedalen oder zum Lenkrad zu verlieren. Dass dies grundsätzlich riskant sei, verstehe sich von selbst. Auf der Autobahn gelte das wegen der höheren Geschwindigkeit umso mehr. Für solchen Leichtsinn gebe es keinen Versicherungsschutz. Im Übrigen müsse die Versicherung schon deshalb nichts zahlen, weil der Autofahrer in der Schadensanzeige die wirkliche Unfallursache verschwiegen habe.