Fahrprüfung bestanden: Rabatt beim Autokauf
onlineurteile.de - Eine Fahrschule schaltete in einem Anzeigenblatt ein Inserat, das die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs auf den Plan rief: "Seit diesem Jahr arbeitet die Fahrschule S. mit Opel Astra vom Autohaus H. ... Um für die Fahrschüler den Fahranfang noch weiter zu erleichtern, werden die Schüler nicht nur mit der neuesten Generation von Opel Astra-Fahrzeugen geschult, sondern jeder erhält zur bestandenen Prüfung einen Gutschein in Höhe von 500 DM für den Fahrzeugkauf beim Autohaus H.". Die Wettbewerbszentrale hielt die Werbung für unzulässig, konnte aber kein Verbot erreichen.
Ein attraktives Angebot sei grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, sondern gewollte Folge des Wettbewerbs, betonte der Bundesgerichtshof (I ZR 187/02). Das Werbeversprechen der Fahrschule locke die Kunden nicht in übertriebener Weise an. In der Regel koste eine Fahrausbildung zwischen 1.000 Euro und 2.000 Euro. Angesichts dieser Summe sei nicht zu erwarten, dass die angesprochenen Jugendlichen bei ihrer Entscheidung für oder gegen die Fahrschule sich nur vom Wert des versprochenen Gutscheins beeinflussen und deren Preise außer Acht ließen. Und der Gutschein mindere ja nicht den finanziellen Aufwand für den Führerschein, mache nur einen eventuellen Autokauf etwas günstiger. Daher störe die Werbeaktion nicht den Wettbewerb zwischen den Fahrschulen.