Fahrrad über die Straße geschoben
onlineurteile.de - Ein Mann überquerte eine sechs Meter breite Straße und schob sein Fahrrad neben sich her. Kurz vor der Straßenmitte blieb er plötzlich stehen, weil sich auf der anderen Fahrbahnhälfte ein Auto ziemlich schnell näherte. Da stand der Fußgänger (mit dem Rad quer zur Fahrtrichtung!) natürlich "im Weg". Das wurde dem Fahrer eines Motorrollers zum Verhängnis, der das Fahrrad streifte und sich beim Sturz am Knie verletzte. Vom Fußgänger verlangte der Verletzte Schadenersatz.
Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Hamm entschied (27 U 86/02). Ein Fußgänger dürfe den fahrenden Verkehr nicht behindern, wenn er außerhalb von Ampelanlagen über die Straße gehe. Er dürfe nur losgehen, wenn keine Fahrzeuge in Sicht seien und er die Fahrbahn in einem Zug überqueren könne. Sei das nicht möglich, müsse der Fußgänger zur nächsten Ampel weitergehen (die hier nur 100 Meter entfernt gewesen wäre). Das gelte erst recht, wenn er ein Rad schiebe. Denn mit Rad könne ein Fußgänger schlechter ausweichen und stelle für den fahrenden Verkehr ein größeres Hindernis dar.