Fahrraddemo auf der Autobahn:
onlineurteile.de - Ein hessischer Naturschutzverband beantragte bei der Versammlungsbehörde die Genehmigung für eine Fahrraddemonstration auf einer Autobahn. Dort wollte er - unter dem Motto: "Tour de Natur" - für eine umweltverträgliche Verkehrspolitik demonstrieren, die den öffentlichen Personennahverkehr fördert, anstatt "die Natur zu Gunsten des Individualverkehrs zu betonieren".
Die Versammlungsbehörde untersagte den Fahrradkorso wegen möglicher Folgen wie Verkehrsstaus und Auffahrunfällen. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel erklärte das Verbot für rechtswidrig (6 B 1629/08). Autobahnen für Versammlungen zu benutzen, sei nicht von vornherein ausgeschlossen. Ob eine Demonstration zulässig sei, hänge vom Gefahrenpotenzial ab, das durch eine Sperre entstehe, vom Verkehrsaufkommen und vom Zweck der Veranstaltung.
Demnach sei das Verbot hier überzogen. Denn es gehe nicht um eine vielbefahrene Strecke, sondern um das einzige bisher zum Verkehr freigegebene kurze Teilstück einer hessischen Autobahn, die ansonsten noch gebaut werde. Eine kurzfristige Sperre dieses Teilstücks führe keineswegs zu Verkehrschaos.
Das Argument der Behörde, die Radfahrer könnten genauso gut außerhalb der Autobahn demonstrieren, übersehe, dass das Ziel der Fahrraddemo mit dem Versammlungsort zusammenhänge. Der Wunsch des Veranstalters, die Autobahn in die "Tour de Natur" einzubeziehen, verdanke sich dem Anliegen, die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, wie stark der Autobahnbau in Natur und Landschaft eingreife. Dass der Naturschutzverband dieses Anliegen möglichst publikumswirksam verfolgen wolle, sei legitim.