"Fahrräder zum Abholpreis"

Zeitungswerbung ruft Wettbewerbshüter auf den Plan

onlineurteile.de - Die Inhaberin eines Sonderpostenmarktes bot in einer Zeitungsbeilage "Fahrräder zum Abholpreis" an. Auf dem Foto in der Anzeige waren komplett montierte Räder zu sehen. Wer sich als Kunde an Ort und Stelle gleich auf den Sattel schwingen wollte, wurde allerdings enttäuscht. Denn die Fahrräder waren noch in Kartons verpackt - mit verdrehtem Lenker und nach innen gerichteten Pedalen. Ein Verein für lauteren Wettbewerb beanstandete die Werbung als irreführend: Die Lenker seien nicht justiert und die Pedale nicht montiert. Zum "Abholpreis" erwarteten die Kunden jedoch fahrbereite Räder, behauptete der Verein, wie sie in der Anzeige abgebildet seien.

Das bestritten die Richter des Oberlandesgerichts Celle (13 U 225/02). In Sonderpostenmärkten rechne der durchschnittlich informierte Verbraucher nicht mit einem Kundenservice, wie er im Fachhandel üblich sei. Es sei allgemein bekannt, dass Sonderpostenmärkte Waren verschiedener Art anböten, die sie günstig einkauften (anlässlich von Konkursen z.B.) und billiger als üblich verkauften. In Läden dieser Art gebe es kein Fachpersonal, das Sattel, Lenker und Pedale korrekt einstellen könnte. Verständige Kunden wüssten das und stellten sich darauf ein, selbst Hand anzulegen. Andere würden es wohl ohnehin vorziehen, das Fahrrad in der Verpackung zu transportieren. Von einer Täuschung der Verbraucher durch das Inserat könne jedenfalls keine Rede sein.