Falsch eingestellte Skibindung ...
onlineurteile.de - Ein Skifahrer stürzte bei einem Linksschwung und zog sich eine Bandkapselruptur am Sprunggelenk zu. Ski und Bindung hatte er erst drei Monate zuvor gekauft. Nun machte er den Händler für den Unfall verantwortlich: Die Bindung habe nicht ausgelöst, weil sie im Sportgeschäft falsch eingestellt worden sei. Denn die ermittelte Schienbeinkopfbreite stimme nicht. Vergeblich forderte er Schadenersatz.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm befragte einen Sachverständigen, der seit 20 Jahren Sportartikelhändlern beibringt, wie man Sicherheitsbindungen korrekt einstellt (6 U 6/01). Die Tibiakopfbreite (Schienbeinkopfbreite) sei zwar um ein Haar daneben (92 mm statt 91 mm), räumte der Experte ein. Wahrscheinlich sei beim Messen die Schieblehre nicht fest genug zusammengepresst worden. Diese minimale Abweichung habe aber nicht zu der Verletzung des Skifahrers geführt.
Eine Verletzung der Bänder sei auch dann nicht auszuschließen, wenn die Bindung richtig eingestellt sei. Die dafür maßgeblichen Werte richteten sich nämlich nach der Belastbarkeit der Knochen und nicht nach den (weniger belastbaren) Bändern. Vor Verletzungen an den Bändern könne man sich nur durch gut sitzende Skischuhe schützen. Eventuell habe der Verletzte seinen Skischuh nicht richtig geschlossen. Diese Ausführungen fand das OLG sachlich überzeugend und wies die Klage auf Schadenersatz ab.