Falsche "Paket"-Benachrichtigungskarte

Es handelt sich um irreführende Werbung eines Immobilienunternehmens

onlineurteile.de - Werbung in Briefkästen ist ja wirklich nicht neu. Doch eine Immobiliengesellschaft ließ sich einen ganz besonderen Werbetrick einfallen. Sie verteilte Karten, die aussahen wie DHL-Benachrichtigungskarten - also Karten, die Empfänger darüber informieren, dass die Zustellung eines Päckchens misslungen ist. Zur vermeintlich verpassten Postsendung stand auf der Karte nur der Hinweis: "Info-Post schwer".

Dass es sich um ein "Infopaket" des Immobilienunternehmens, also um Werbung handelte, war für die Adressaten nicht zu erkennen. Sie wurden aufgefordert: "Bitte rufen Sie uns an!" Wer die aufgedruckte Telefonnummer wählte, wurde nach Interesse an Immobiliengeschäften gefragt, bekam das Infopaket und ein Beratungsgespräch angeboten.

Ein Konkurrent zog gegen diese Werbemethode gerichtlich zu Felde und setzte beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein Verbot durch (I-4 U 66/10). Die Adressaten würden mit der Pseudo-Benachrichtigungskarte in die Irre geführt, so das OLG.

Ihnen werde mit der Karte "Benachrichtigung - Paketzustellung" suggeriert, ein Paketdienstunternehmen habe eine Sendung nicht zustellen können. Tatsächlich werde jedoch nur Reklame verteilt. Die Immobiliengesellschaft bewege die Empfänger mit der Karte zu einem Werbeanruf und nutze deren Sorge aus, sie könnten vielleicht ein wichtiges Paket verpasst haben.