Falsche Sterne ...

Busunternehmer warb mit selbst vergebenen vier Sternen für seine Busreisen

onlineurteile.de - Ein Busunternehmen lobte auf der Firmen-Website seine Reisebusse über Gebühr: Sie reisen in einem 4**** Sterne First Class Bus, versprach er potenziellen Busreisenden. Allerdings trugen die Busse diese Sterne nicht, weil die RAL Gütegemeinschaft Buskomfort sie geprüft und dieses Gütezeichen vergeben hatte. Vielmehr stammte die Sterneklassifizierung vom Unternehmen selbst.

Die Gütegemeinschaft beanstandete die Reklame als irreführend und setzte beim Landgericht Kassel ein Verbot durch (11 O 4030/11). Die Qualitätsskala der Gütegemeinschaft sei für Reisende hilfreich, so das Gericht, sie biete genaue Informationen über den zu erwartenden Komfort. Anbieter von Busreisen dürften die Qualität ihres Angebots weder selbst einschätzen, noch die Adressaten mit "vier Sternen" über die Vergabe einer Zertifizierung täuschen.

Die Werbeaussage mit vier Sternen erwecke bei Verbrauchern den falschen Eindruck, als seien die Busse des Unternehmens nach gründlichem Check anhand objektiver Qualitätskriterien durch eine neutrale Stelle so eingestuft worden und trügen daher zu Recht das Etikett "First Class" für hohen Komfort. Damit dürfe das Unternehmen nicht werben, solange die eingesetzten Reisebusse nicht von der Gütegemeinschaft mit dem "Gütezeichen Buskomfort RAL" zertifiziert seien.

PS.: Der Busunternehmer hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Unter www.buskomfort.de ist nachzulesen, nach welchen Kriterien die RAL Gütegemeinschaft Buskomfort die "richtigen" Sterne vergibt.