Falscher Arzt in Münchner Klinik

Arbeitgeber fordert Geld zurück

onlineurteile.de - Über sieben Jahre lang fiel es niemandem auf: Am Klinikum der TU München arbeitete ein Gynäkologe, der gar keiner war. Der Mann hatte bei der Einstellung eine gefälschte Approbationsurkunde vorgelegt, niemals eine Zulassung als Arzt besessen. Als die Sache aufflog, focht der Träger des Klinikums den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an und forderte teilweise Rückzahlung der Arbeitsvergütung, von Urlaubsgeld und anderen Leistungen.

Zu Recht, urteilte das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 592/03). Der Arbeitsvertrag sei nichtig, da die Ausübung der Heilkunde durch Nichtärzte verboten sei. Schließlich gelte es, Leben und Gesundheit der Patienten zu schützen. Dass der falsche Gynäkologe als Gegenleistung für sein Gehalt jahrelang im Klinikum gearbeitet habe, ändere daran nichts. Denn er habe durch seine Arbeit gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.