"Falscher" Parmesan
onlineurteile.de - Bereits im Februar 2008 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass nur "Parmigiano Reggiano" - der aus der norditalienischen Region Emilia-Romagna stammt - als Parmesankäse verkauft werden darf. "Parmigiano Reggiano" ist eine EU-weit geschützte Ursprungsbezeichnung. Trotzdem nannte die deutsche Firma Allgäuland-Käsereien GmbH ihren Hartkäse Parmesan.
Das rief die Genossenschaft norditalienischer Käsehersteller auf den Plan, das "Consorzio del Formaggio Parmigiano Reggiano". Die Allgäuer Firma missbrauche die geschützte Ursprungsbezeichnung, beschwerte sich die Genossenschaft, und klagte auf Unterlassung. Die Allgäuer Käserei konterte, der Begriff "Parmesan" habe sich längst vom regionalen Ursprung gelöst, sei zu einem anderen Wort für "Hartkäse" geworden (juristisch: zu einer "Gattungsbezeichnung").
Das Kammergericht in Berlin entschied den Streit zu Gunsten der italienischen Käsehersteller (5 U 97/08). Parmesan bezeichne keine Käseart, sondern nur Käse aus der italienischen Ursprungsregion. Das Wort sei eine Übersetzung des italienischen Namens "Parmigiano Reggiano" - oder zumindest eine Anspielung darauf. Verbraucher nähmen Parmesan als italienisches Produkt wahr.
Vermutlich verwende die Allgäuland-Käsereien GmbH eben deshalb den geschützten Namen und stelle auch durch die Gestaltung ihrer Verpackungen einen Bezug zu Italien her. Damit nutze die Firma den guten Ruf des italienischen Produkts in unzulässiger Weise aus und führe die Verbraucher in die Irre: Denn Kunden erwarteten angesichts des Namens "Parmesan", dass der Käse in Italien hergestellt und von besonderer Qualität sei. Die deutsche Firma müsse künftig jegliche Anspielung unterlassen, die beim Verbraucher so einen falschen Eindruck erwecken könnte.