Faltige Couchgarnitur
onlineurteile.de - 4050 Euro kostete die Couchgarnitur, die die Kundin beim Möbelhändler bestellte. Als die Sitzgruppe einige Wochen später geliefert wurde, war der Frust groß: Die Rückenlehne der Couch war faltig, ein Teil der Sitzfläche eingefallen, die Füße schief. Sofort reklamierte die Käuferin die Mängel. Ein Mitarbeiter der Herstellerfirma nahm die Garnitur in Augenschein und bot an, die Falten in ihrer Wohnung "auszubügeln". Doch die Kundin forderte, der Händler müsse die Möbelstücke austauschen und einwandfreie Ware liefern. Dies wurde vom Händler und vom Hersteller als "unverhältnismäßig" abgelehnt.
Daraufhin trat die Kundin vom Kaufvertrag zurück und forderte vom Händler die Rückzahlung des Kaufpreises. Zu Recht, wie das Landgericht Aachen entschied (6 S 19/06). Vergeblich pochte der Händler darauf, er habe die Couchgarnitur nur im Namen der Herstellerfirma verkauft und sei somit gar nicht der Ansprechpartner für die Mängelansprüche der Käuferin. So stehe es auch im Vertrag.
Wenn eine Kundin die Geschäftsräume eines Händlers aufsuche und mit einem Mitarbeiter des Händlers Verkaufsgespräche führe, könne sie auch davon ausgehen, dass sie einen Kaufvertrag mit dem Betriebsinhaber schließe. So entspreche es der Lebenserfahrung, betonten die Richter. Alles andere sei so ungewöhnlich, dass der Verkäufer darauf unmissverständlich hinweisen müsste. Der kleingedruckte Vermerk im Vertragsformular genüge nicht, um die feste Erwartungshaltung der Kunden zu erschüttern. Der Händler müsse daher die Garnitur austauschen oder den Kaufpreis herausrücken.
Auf die vom Hersteller vorgeschlagene Reparatur müsse sich die Käuferin nicht einlassen. Die mangelhafte Ware vor Ort nachzubessern, sei zwar für den Händler billiger, für die Kundin aber unzumutbar. Dadurch würden die Falten bestenfalls gemildert, jedoch nicht beseitigt. Bei Möbeln stelle aber der optische Eindruck ein entscheidendes Kriterium für den Kauf dar. Die Käuferin einer Eckgarnitur der gehobenen Preisklasse könne optisch einwandfreie Ware verlangen.