Familiengericht verordnet Psychotherapie

Mutter wehrt sich gegen Auflage beim Verfahren ums Sorgerecht

onlineurteile.de - Die unverheiratete Frau hatte zwei Kinder, eine 2001 geborene Tochter und einen 2005 geborenen Sohn. Auf Anregung des Jugendamts entzog das Familiengericht der psychisch labilen Mutter 2008 teilweise das Sorgerecht für ihren Sohn. Er wurde in einer Pflegefamilie untergebracht. Jugendamt und Verfahrenspflegerin überredeten die Frau zu einer Psychotherapie, um "im Interesse der Tochter an ihrer eingeschränkten Erziehungsfähigkeit" zu arbeiten.

Bei einem erneuten Verfahren um das Sorgerecht verpflichtete das Amtsgericht die Mutter dazu, die Psychotherapie "bis zu dem Zeitpunkt fortzusetzen, den das Jugendamt - in Abstimmung mit dem jeweiligen Therapeuten - als erforderlich ansieht". Dagegen erhob die Frau Verfassungsbeschwerde und bekam vom Bundesverfassungsgericht Recht (1 BvR 1572/10).

Für diesen Eingriff in die Privatsphäre der Mutter gebe es keine Rechtsgrundlage. Ein Psychotherapeut versuche, in Interaktion mit dem Patienten, persönliche Verhaltensweisen und/oder die Persönlichkeitsstruktur zu ändern, um psychische Störungen bzw. Leiden zu beheben oder zu mindern. So eine Analyse der seelischen Verfassung und der Denkweise fordere vom Patienten intensive Mitarbeit und eine Auseinandersetzung mit sich selbst.

Ob jemand so eine Einflussnahme auf die eigene Person zulassen wolle oder auch nicht, könne der/die Betroffene nur selbst entscheiden. Eine Therapie zwangsweise zu verordnen, wenn der Patient dazu nicht bereit sei, verspreche wenig Erfolg. Sollte sich die Mutter gegen die Therapie entscheiden und ihre psychische Verfassung tatsächlich das Kindeswohl gefährden, müsse das Familiengericht andere Maßnahmen anordnen, um dies zu verhindern (Jugendhilfe, Entzug des Sorgerechts etc.).