Farbstabilisiertes Frischfleisch

Wurde unverpacktes Fleisch hochdruckbehandelt, muss der Handel darauf hinweisen

onlineurteile.de - Wenn Fleisch, das an der Frischfleischtheke eines Supermarkts angeboten wird, einer Sauerstoffhochdruckbehandlung unterzogen wurde, um die rote Fleischfarbe zu stabilisieren, muss das Unternehmen die Verbraucher darüber informieren, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (13 LA 28/09).

Ein amtlicher Lebensmittelkontrolleur hatte den Betreiber eines Supermarkts abgemahnt, weil er eben dies unterlassen hatte: Das sei Irreführung der Verbraucher. Der Händler müsse an der Frischfleischtheke ein Schild aufstellen mit dem Hinweis: "mit Sauerstoff unter Hochdruck farbstabilisiert". So sahen es auch die Verwaltungsgerichte, die den Einspruch des Händlers gegen die Informationspflicht zurückwiesen.

"Sauerstoffhochdruckbehandlung": Unter hohem Druck wird bei dieser Prozedur reiner Sauerstoff in die Fleischmuskeln befördert, um den Fleischfarbstoff (Myoglobin) stabil zu halten. Das normale "Ergrauen" von Fleisch, das offen in der Theke liegt, wird so vier bis fünf Tage aufgehalten - es behält länger eine kräftig-rote Farbe. Damit reagiert der Handel auf den Irrtum der Verbraucher, nur hellrot gefärbtes Fleisch sei von guter Qualität.

Auch wenn das falsch sei, so die Verwaltungsrichter, müsse der Handel die Kunden über die Sauerstoffhochdruckbehandlung informieren. Sie mache das Fleisch nicht länger haltbar, verleihe ihm nur eine gewisse "Frischeoptik". Bei abgepacktem Fleisch sei Verbrauchern der Hinweis "unter Schutzatmosphäre verpackt" bekannt (was ebenfalls bedeute, dass es mit Sauerstoff-Gas-Gemisch behandelt wurde), bei Frischfleisch eben nicht.

Sauerstoffbehandeltes Fleisch sei auch nach einigen Tagen in der Theke so rot wie am Anfang. Durch die Farbstabilisierung sehe das Fleisch frischer aus, als es tatsächlich sei. Damit würden Verbraucher getäuscht, die von dem Verfahren nichts wüssten und annähmen, die Farbe erlaube zuverlässig einen Rückschluss auf die Frische der Ware. Die Farbe sei für den Kaufentschluss der Kunden relevant.