Fehlalarm beim Airbag
onlineurteile.de - Ein Mann gab seinen gebraucht gekauften Mercedes 220 E in die Werkstatt, um eine Freisprechanlage für sein Mobiltelefon einbauen zu lassen. Über ein Jahr später ging zur Unzeit der Fahrerairbag auf, als der Autofahrer vor seinem Haus in den Wagen stieg. Der Mann wurde am Gesicht verletzt und verklagte die Autowerkstatt auf Schmerzensgeld. Begründung: Beim Aus- und Einbau der Bodenplatte im Beifahrerfußraum - wo eine Zuleitung für die Telefonanlage verlegt wurde - müsse der Mechaniker das Airbagkabel eingeklemmt und beschädigt haben. Das habe zu einem Kurzschluss geführt, der wiederum den Airbag ausgelöst habe.
Ein Montagefehler sei schon wegen der langen Zeit zweifelhaft, die seit dem Einbau der Anlage vergangen sei, entgegnete ihm das Oberlandesgericht Köln (24 U 138/02). Der Sachverständige habe die Theorie vom Kurzschluss nicht bestätigt. Nach dessen Gutachten kämen für den Airbag-Unfall des Autofahrers auch andere Ursachen in Betracht: Ein Defekt am Airbag-Steuergerät z.B., der schon in der Produktion entstehen könne oder erst später durch das Eindringen von Feuchtigkeit in das Steuergerät. Jedenfalls gebe es keine zwingenden Anhaltspunkte für einen Fehler der Werkstatt.