Fehlstarts

Wann ist ein Flug als "annulliert" anzusehen?

onlineurteile.de - Ein Mann hatte einen Flug von Berlin-Tegel nach Frankfurt am Main gebucht. Um 16.55 Uhr sollte die Maschine abheben, doch das klappte nicht: Zwei Mal versuchte der Pilot vergeblich zu starten. Anschließend wurden die Passagiere zum Warteraum des Flughafengebäudes zurückgebracht. Etwa vier Stunden nach dem geplanten Abflug, um 20.45 Uhr, erhielten die Fluggäste ihr Gepäck zurück. Informationen darüber, wie es nun weitergehen sollte, rückte die Fluggesellschaft jedoch nicht heraus. Kurz entschlossen ergriff der Fluggast die Chance, um 21.10 Uhr mit einer anderen Fluglinie doch noch wegzukommen.

Von der Fluggesellschaft forderte er die Kosten des Ersatzfluges (328,83 Euro) und 250 Euro als Entschädigung dafür, dass der gebuchte Flug ausgefallen war. Das Unternehmen wies alle Ansprüche zurück: Der Flug sei nicht annulliert worden. Man habe die Passagiere kurz nach 21 Uhr per Lautsprecherdurchsage darauf aufmerksam gemacht, dass gegen 21.40 Uhr als Ersatz ein Sonderflug nach Frankfurt gestartet werde.

Nachdem der Kunde bereits einen Ersatzflug bei Lufthansa gebucht und eingecheckt hatte, sei es für ihn nicht mehr zumutbar gewesen, dort nach einigen Minuten wieder auszuchecken, urteilte das Amtsgericht Schöneberg (5a C 92/05). Außerdem hätte er das Lufthansa-Ticket in jedem Fall zahlen müssen. Die Fluggesellschaft habe die Passagiere viel zu spät informiert.

Wenn Fluggäste nach zwei vergeblichen Startversuchen in den Warteraum zurückgebracht werden und man ihnen dann auch noch - ohne Ankündigung eines Ersatzfluges oder andere Informationen - ihr Gepäck zurückgebe, könnten diese daraus nur schließen, dass an diesem Tag kein Flug mehr stattfinde. Dieser Vorgang sei als Annullierung des Flugs anzusehen und begründe einen Anspruch des Fluggastes auf finanziellen Ausgleich.