Felsbrocken kracht auf Wohnmobil

Unzureichende Maßnahmen der Kommune gegen Steinschlag?

onlineurteile.de - Eine Frau stellte ihr Wohnmobil am Rand einer Straße ab, die an einem Hang entlang verlief. Eines Tages rollte ein Felsbrocken den Abhang hinunter, schlug seitlich in das Wohnmobil ein und hinterließ eine beachtliche Delle. Von der Kommune forderte die Wohnmobil-Besitzerin Schadenersatz (12.000 DM), weil sie pflichtwidrig Vorsichtsmaßnahmen gegen Steinschlag unterlassen habe.

Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Zahlungsklage der Frau ab (12 U 177/02). Fünfzig Meter von der Unfallstelle entfernt habe die Gemeinde einen Fangzaun und Warntafeln aufgestellt, weil dort der Hang unbewachsen sei (ein so genannter Rutschhang mit lose aufliegendem Gestein) und es bereits Steinschlag gegeben habe. In Höhe der Unfallstelle sehe es aber ganz anders aus: Hier sei der Hang mit Bäumen und Sträuchern bewachsen, was die Bodenerosion einschränke. Obwohl sich an dieser Stelle seit vielen Jahren kein Steinschlag mehr ereignete, habe man zwischen Hang und Straße eine 20 Meter lange Stützmauer gebaut. Unter diesen Umständen könne man es der Kommune nicht als Pflichtverletzung ankreiden, dass sie hier weder eine Parkverbotszone einrichtete, noch Fangzaun und Warnschilder aufstellte.