Fenster ausgetauscht und Miete erhöht
onlineurteile.de - Der Vermieter einer Wohnung ließ die vorhandenen Isolierglasfenster durch neue Wärmeschutzfenster ersetzen. Anschließend setzte er die Miete herauf. Der Austausch stelle eine Modernisierung dar, schrieb er dem Mieter, denn die neuen Fenster hätten einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 1,1 W/m2k. Dadurch werde der Mieter nachhaltig Heizenergie einsparen. Eine Kostenaufstellung schickte der Vermieter mit.
Doch dem Mieter leuchtete seine Begründung nicht ein. Er weigerte sich, die erhöhte Miete zu zahlen, und bekam beim Bundesgerichtshof Recht (VIII ZR 47/05). Der Vermieter müsse eine Mieterhöhung so erläutern, dass der Mieter die Maßnahme nachvollziehen könne. Da die alten Fenster bereits aus Isolierglas bestanden, sei der versprochene Energieeinspareffekt nicht unmittelbar einzusehen. Da müsse der Vermieter schon zusätzlich den Zustand der alten Fenster genau angeben (deren Wärmedurchgangskoeffizienten), damit der Mieter den Effekt beurteilen könne. Nur wenn der Mieter die Fenster vergleichen könne, könne er einschätzen, ob die Mieterhöhung berechtigt sei. Ohne Angaben zu den alten Isolierglasfenstern sei die Mieterhöhung unwirksam.