Fernsehbericht über "Klinik Monopoly"
onlineurteile.de - Ein Krankenhausmanager wollte in den Vorstand eines Universitätsklinikums wechseln und löste deshalb einvernehmlich seinen Dienstvertrag mit einer anderen Klinik auf. Über diesen Vorgang berichtete die Sendung "WISO" unter dem Titel "Klinik Monopoly". "Als Modernisierer" habe man den Manager nach K. geholt, merkten die Journalisten an, doch jetzt stünden die Kommunalpolitiker "belämmert vor einem verschuldeten Haus". Gelder seien ohne entsprechende Gegenleistung geflossen. Nach der WISO-Sendung und anderen kritischen Medienberichten zog der Manager seine Bewerbung beim Universitätsklinikum zurück. Den Fernsehsender und den verantwortlichen Redakteur verklagte er auf Entschädigung: Sie hätten seine fachliche Eignung in Zweifel gezogen und dadurch sein Persönlichkeitsrecht verletzt.
Der Text des Berichts verunglimpfe den Manager nicht, entschied der Bundesgerichtshof, und wies die Klage ab (VI ZR 226/02). Man habe nicht den Eindruck erweckt, dass der Manager öffentliche Gelder veruntreut habe. Richtig sei: Das von ihm angeschaffte Computerprogramm funktioniere nicht. Dieser Ausgabe stehe also tatsächlich keine angemessene Gegenleistung gegenüber, sie sei unwirtschaftlich. Mit der zitierten Äußerung ("belämmert vor einem verschuldeten Haus") könnte auch gemeint sein, dass er zu früh ausscheide und deshalb die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllen konnte.