Fernseher kaputt: War der Blitz "schuld"?
onlineurteile.de - Eine Standardpolice der Hausratversicherung umfasst üblicherweise Schäden durch direkten Blitzeinschlag, nicht aber so genannte Überspannungsschäden an elektronischen Geräten. Für die muss der Versicherer nur einspringen, wenn der Blitz direkt das Haus bzw. die Wohnung des Versicherungsnehmers getroffen hat.
Das war angeblich bei einem Kölner der Fall, der sich nach einem heftigen Gewitter bei seiner Hausratversicherung meldete. Fernseher und DVD-Player waren kaputt, seiner Ansicht nach war das auf Überspannung durch Blitze zurückzuführen. Die Versicherung beauftragte einen Sachverständigen damit, die Geräte zu überprüfen.
Der vermutete andere Gründe für die Defekte: Die "Eintrittswege einer Schadspannung" seien an beiden Geräten einwandfrei, eine Überspannung daher unwahrscheinlich. Da seien wohl eher betriebsbedingt (ohne Einwirkung von außen) Bauteile ausgefallen. Angesichts dieses Gutachtens lehnte es die Versicherung ab, den Schaden zu regulieren.
Auch beim Amtsgericht Köln hatte der Versicherungsnehmer keinen Erfolg (126 C 375/07). Das Gericht verwies ebenfalls auf das Gutachten und wies die Zahlungsklage gegen den Versicherer ab.
Entstünden an mehreren elektrischen Geräten gleichzeitig typische Schäden, nehme man üblicherweise zu Gunsten des Versicherungsnehmers an, dass
Blitzeinschlag im Haus zu Überspannungsschäden geführt habe. Dann müsse der Versicherte nicht eigens beweisen, dass Blitzeinschlag die Ursache des Schadens war. Hier liege jedoch der Fall anders, weil ein Experte das Gegenteil überzeugend dargelegt habe. Dessen Argumente hätte der Versicherungsnehmer entkräften müssen, was ihm nicht gelungen sei.