Fernsehschrank "inkl.Montage" gekauft

Verkäufer muss die Ware dann vor Ort so aufstellen, dass sie funktioniert

onlineurteile.de - Ein wohlhabender Kunde kaufte eine teure Multimedia-Anlage: ein HiFi-System inklusive Fernseher und einen ausfahrbaren Fernsehschrank für ca. 20.000 Euro. Laut Vertrag sollte der Verkäufer alle Geräte und Möbel liefern und im Haus des Kunden montieren. So geschah es auch. Dass das Parkett der Altbauvilla uneben war und was das für den Auftrag bedeutete, war den Mitarbeitern des Verkäufers wohl nicht klar.

Der Kunde konnte jedenfalls den Fernsehschrank nicht wie vorgesehen aus- und einfahren, er verhakte und verkantete sich. Der Verkäufer konnte nicht klären, wieso. Ein Sachverständiger fand es heraus: Um den Schrank auf dem unebenen Parkettboden lot- und waagerecht aufzustellen, wären Unterlegscheiben erforderlich gewesen. Nun erklärte der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Darauf ließ sich der Verkäufer nicht ein: Der Mangel sei unerheblich, fand er, denn die Scheiben kosteten nur 113 Euro. Diese Ansicht teilte das Oberlandesgericht Brandenburg nicht (12 U 91/10). Bei einem Kauf mit Montage müsse der Verkäufer die Ware am vereinbarten Ort so aufstellen, dass sie funktioniere. Auf unebenem Parkett funktioniere der fahrbare Fernsehschrank aber nur, wenn man ihn "unterkeile".

Ob fehlende Unterlegscheiben als erheblicher Mangel einzustufen seien, hänge nicht nur vom Preis ab. Immerhin sei ohne sie das zentrale Steuerungselement des teuren Multimedia-Systems beim Kunden nicht funktionsfähig. Außerdem hätte der Verkäufer den Kunden darüber informieren müssen, dass sich der Schrank aufgrund von Unebenheiten im Parkettboden verziehen könne. Daher dürfe der Käufer das Geschäft rückgängig machen.