Ferrari-Reifen überaltert
onlineurteile.de - Ein Ferrari-Vertragshändler montierte im Sommer 1998 am Sportwagen eines Kunden "neue" Reifen, die er bei einem Reifenhändler erstanden hatte. Im August 1999 wurde der Flitzer bei einem Unfall auf der Autobahn total beschädigt - ein Hinterreifen war wegen Überalterung geplatzt. Die Kfz-Versicherung musste für den Schaden 193.000 DM berappen und verlangte vom Autohändler Ersatz.
Zu Recht, entschied der Bundesgerichtshof (VIII ZR 386/02). Vergeblich verwies der Ferrari-Händler auf seine Geschäftsbedingungen, in denen er für leichte Fahrlässigkeit jede Haftung ausgeschlossen hatte. Diese Klausel sei unwirksam, erklärten die Richter. Wenn ein Autofahrer mit unsicheren Reifen unterwegs sei, hafte der Verkäufer für dadurch ausgelöste Unfälle. Im konkreten Fall habe der Händler 1998 Reifen mit einem Profil gekauft und montiert, das seit 1996 nicht mehr hergestellt werde.
Grund genug für Autofachleute, das Alter der Reifen zu überprüfen, meinten die Bundesrichter. Hätten die Mechaniker des Autohauses mit Hilfe der auf jedem Reifen aufgeprägten DOT-Nummer das Herstellungsdatum überprüft, hätten sie herausgefunden, dass die Reifen schon im Frühjahr 1993 produziert worden waren. Fünfeinhalb Jahre alte Reifen seien nicht mehr verkehrssicher, schon gar nicht an einem schnellen Sportwagen. Der Händler hätte andere Reifen montieren oder zumindest den Käufer auf das Alter der Reifen und die damit verbundenen Risiken hinweisen müssen.