Feuer im Laden: Brandschaden beim Nachbarn
onlineurteile.de - Warum Feuer im Keller des Ladenlokals ausbrach, war nachträglich nicht mehr zu klären. Vielleicht hatte ein Kunde eine glimmende Kippe in den Abfalleimer geworfen. Der Geschäftsinhaber entsorgte Verpackungsmaterial und Müll in Containern im Keller und dort lag der Brandherd. Das Feuer verwüstete aber nicht nur die Lagerräume des Geschäfts: Rauchgase und Rußpartikel zogen auch in die Wohnung eines Mieters im Parterre und beschädigten Bodenbeläge, Tapeten und Möbel. Nachdem die Hausratversicherung des Mieters den Schaden reguliert hatte, forderte sie Schadenersatz vom Geschäftsinhaber.
Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (15 U 152/02). Auch wenn dem Geschäftsinhaber kein Verschulden nachzuweisen sei: Zweifelsfrei stamme der Brand aus seinem Laden, sei die Beeinträchtigung der Nachbarwohnung von hier ausgegangen. Hier gelte dasselbe Prinzip wie zwischen benachbarten Grundeigentümern: Gingen von einem Grundstück negative Einwirkungen auf ein anderes aus, die das zumutbare Maß überstiegen, schulde der Eigentümer dem Nachbarn finanziellen Ausgleich - sofern der Vorgang in seinem alleinigen Einflussbereich begründet liege. Die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme unter Nachbarn gelte auch für das Verhältnis von Mietern.