Feuerwehrmann als Brandstifter
onlineurteile.de - Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wehrte sich ein als Brandstifter enttarnter Feuerwehrmann gegen seine Verurteilung (2 StR 172/11). Zwölf Mal hatte er Feuer gelegt und sollte dafür vier Jahre Gefängnis verbüßen. Dagegen berief sich der Mann auf das Fazit der vom Landgericht beauftragten psychologischen Sachverständigen.
Sie waren zu dem Schluss gekommen, der Feuerwehrmann sei ein krankhafter Pyromane. Der Drang Feuer zu legen, sei als Versuch zu bewerten, mit seinen negativen Gefühlen klar zu kommen. Er sei wegen einer seelischen Störung nur vermindert schuldfähig, argumentierte nun der Brandstifter, daher hätte das Landgericht die Strafe abmildern müssen.
Eine Persönlichkeitsstörung führt allerdings nur dann zu einer milderen Strafe, wenn sie sich erheblich auf das Steuerungsvermögen des Straftäters auswirkt — und damit auf seine Fähigkeit, das Unrecht der Taten einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Der "Feuerteufel" war jedoch bei seinen Taten derart umsichtig und überlegt vorgegangen, dass der BGH — ebenso wie das Landgericht — verminderte Schuldfähigkeit verneinte. Er habe immer gezielt Objekte ausgewählt, bei denen keine Personen verletzt werden konnten, so der BGH. Um die Kameraden von der Feuerwehr nicht zu gefährden, habe er nur Feuer gelegt, wenn alle Atemschutzgeräte dienstbereit waren.
Auf unvorhergesehene Ereignisse habe der Brandstifter stets besonnen und schlau reagiert. Die Tatobjekte habe er nur unbeobachtet angezündet. Wenn es für ihn selbst "brenzlig" wurde, habe er sofort das Tatobjekt gewechselt. Über zweieinhalb Jahre habe er die Polizei an der Nase herumgeführt und könne sich an jede Tat in diesem Zeitraum exakt erinnern.
So akribisch geplante Aktionen seien ein Anzeichen für gesteuertes Handeln! Das Landgericht habe dies korrekt bewertet und sei zu Recht nicht von gestörtem Steuerungsvermögen ausgegangen, erklärte der BGH. Er verwarf die Revision des Angeklagten — der fehlgeleitete Feuerwehrmann wird seine vierjährige Haftstrafe absitzen müssen.