Feuerwehrsirene auf dem Dach
onlineurteile.de - Eine private Klinik-GmbH hat 2010 von der Stadt Hagen ein früheres Schulgebäude in Hagen-Dahl gekauft. In der ehemaligen Grundschule hat das Unternehmen Seminar-, Behandlungs- und Büroräume eingerichtet. Auf dem Dach des Gebäudes befindet sich schon seit vielen Jahren eine Feuerwehrsirene — eine von drei Sirenen im Stadtteil Dahl.
2011 stellte die GmbH bei der Kommune den Antrag, die Sirene zu verlegen. Sie gefährde den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, argumentierte die GmbH. Außerdem könnte man die Sirene auf einem öffentlichen Gebäude wie dem Feuerwehrgerätehaus installieren.
Da hätte die Sirene nicht annähernd die gleiche Wirkung, hielt die Stadt dagegen, dazu sei das Gerätehaus zu niedrig. Sie müsse auf der Ex-Schule bleiben. Warum sollte man in dem Gebäude wegen der Sirene keine Patienten behandeln und Erwachsene weiterbilden können? Immerhin seien dort früher jahrzehntelang Grundschulkinder unterrichtet worden, ohne dass nachteilige Folgen bekannt wurden.
Gegen den ablehnenden Bescheid zog die GmbH vor Gericht, doch das Verwaltungsgericht Arnsberg gab der Kommune Recht (7 K 3053/11). Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken seien verpflichtet, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen zu dulden. Das gehöre zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Ohne die Sirene könnte man im Stadtteil Dahl die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nicht mehr flächendeckend alarmieren und die Bevölkerung vor Gefahren warnen.
Die Einsatzfähigkeit der Rettungskräfte sei das oberste Gebot. Zudem sei die Sirene seit langem an Ort und Stelle, das müsse auch die Klinik-GmbH vor dem Kauf des Gebäudes gewusst haben. Im Übrigen sei das Heulen der Sirene in dem Gebäude, auf dem sie installiert sei, leiser als in den Gebäuden nebenan, die von ihren Schallwellen seitlich getroffen würden. Warum das Feuerwehrgerätehaus als Standort nicht in Betracht komme, habe die Stadt nachvollziehbar begründet.