Feuerwerk auf der Galopprennbahn

Anwohner fürchtet Panik bei seinen Pferden ...

onlineurteile.de - Ein Hotelier, dessen Etablissement auf dem Gelände einer Galopprennbahn liegt, plante eine größere Veranstaltung. Ein Hersteller von Silvesterfeuerwerk wollte in den Räumen des Hotels einen Kundenempfang geben und dabei seine Produkte für die nächste Saison vorstellen. Um das Feuerwerk zu verhindern, zog ein Anwohner vor Gericht.

Der Pferdezüchter verlangte von Stadt und Bundesland, das Feuerwerk zu verbieten. Um die Galopprennbahn herum liege ein Wohngebiet, das zugleich "ein traditionell gewachsenes Pferdegebiet" sei. Das Krachen gefährde seine 18 Pferde. Schon bei früheren Veranstaltungen mit Feuerwerk seien die Tiere in Panik geraten und danach lange "sehr verstört und nervös gewesen". Doch das Oberverwaltungsgericht Bremen ließ sich nicht erweichen (1 B 249/06).

In einer Großstadt seien außergewöhnliche (Lärm-)Ereignisse nicht zu vermeiden. Außerdem befinde sich der Pferdestall 800 Meter vom Hotel entfernt. Da das Feuerwerk nicht von großer Intensität sein werde, sei nicht zu erwarten, dass die Pferde durch die Lärmeinwirkung Schaden leiden werden. Für Kommune und Landesbehörden gebe es keinen Grund, gegen das Feuerwerk einzuschreiten. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn derartige "Events" häufig stattfänden.