"Ficken" erlaubt!
onlineurteile.de - Ein schwäbischer Getränkehersteller wollte einen neuen Likör auf den Markt bringen. Beim Deutschen Marken- und Patentamt beantragte er, für den Likör (und auch für Bekleidung) den Markennamen "Ficken einzutragen.
Die Behörde lehnte den Markenschutz mit der Begründung ab, der Begriff "Ficken" als Markenname verstoße gegen die guten Sitten. Obwohl das vulgäre Wort für Geschlechtsverkehr in der Jugendsprache gängig sei, werde es doch von der älteren Generation als abstoßend empfunden.
Gegen diese Entscheidung zogen die Braumeister vor das Bundespatentgericht, das ihnen nach genauer Prüfung Recht gab (26 W (pat) 116/10). Unerträglich anstößig seien sexuelle Aussagen, die geschlechtsspezifisch diskriminierten und/oder die Menschenwürde beeinträchtigten. Der Markenname "Ficken" sei zwar derb und geschmacklos, enthalte aber keine menschenverachtenden Inhalte.
Ästhetische Aspekte und Geschmacksfragen müssten bei der markenrechtlichen Beurteilung außen vor bleiben, betonte das Gericht. Häufig würden Produkte reißerisch beworben, um Aufmerksamkeit zu erregen. Zu diesem Zweck verwendeten die Werber gern vulgäre Ausdrücke, die heutzutage allerdings kaum noch jemanden provozierten. Deswegen stehe der Anmeldung der Marke "Ficken" nichts im Wege.
Immerhin stehe das F-Wort auch im Duden. In Kunst und Kultur sei es ebenfalls schon weit verbreitet. Als Beleg zitierte das Bundespatentgericht diverse Theaterstücke, Buch- und Filmtitel wie z.B. "Shoppen & Ficken" (bestes ausländisches Theaterstück 1998) oder den 2002 gedrehten Film "Fickende Fische".