Filialleiter klaut Streusand
onlineurteile.de - Entwendet der Filialleiter eines Einzelhandelsunternehmens Waren aus der Filiale, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung;
das gilt auch dann, wenn der Angestellte 21 Jahre für das Unternehmen arbeitete und nur geringwertige Sachen "mitgehen" ließ (einen Beutel Streusand, ein anderes Mal Produkte für 12,02 Euro); der dringende Verdacht auf Diebstahl zerstört endgültig das Vertrauen in die Rechtschaffenheit des Mitarbeiters.