Filialleiter klaut Streusand

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Entwendet der Filialleiter eines Einzelhandelsunternehmens Waren aus der Filiale, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung;

das gilt auch dann, wenn der Angestellte 21 Jahre für das Unternehmen arbeitete und nur geringwertige Sachen "mitgehen" ließ (einen Beutel Streusand, ein anderes Mal Produkte für 12,02 Euro); der dringende Verdacht auf Diebstahl zerstört endgültig das Vertrauen in die Rechtschaffenheit des Mitarbeiters.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 6 Sa 1845/11
Entscheidungsdatum: 10.02.2012
Urteilnummer: 52316d