Filmrechte erworben oder nicht?
onlineurteile.de - Ein bizarr anmutender Streit: Ein Filmhändler warf einem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender vor, jahrelang zu Unrecht diverse Klassiker des Heimatfilms aus den 50er und 60er Jahren ausgestrahlt zu haben. Denn die erforderlichen Rechte gehörten ihm, dem Filmhändler, der Sender habe sie nicht erworben. (Es handelt sich um Meisterwerke der Filmkunst wie "Ännchen von Tharau", "Der Fischer vom Heiligensee", "Wenn abends die Heide träumt" usw. usf.)
Der Fernsehsender hielt dagegen, man habe die Senderechte über Zwischenhändler sehr wohl von ihm gekauft; aber sie hätten ihm gar nicht gehört. Weise erklärte das Landgericht München I, das Kuddelmuddel sei auf die "Unübersichtlichkeit des Filmrechtehandels" zurückzuführen (7 O 21384/03). Dass innerhalb von Filmpaketen, die manchmal mehrere Hundert Filme umfassten, auch einzelne Senderechte (absichtlich oder unabsichtlich) unberechtigt verkauft würden, sei gewissermaßen an der Tagesordnung.
Dem Filmhändler habe aber im Rahmen umfangreicher Verhandlungen bewiesen, dass er die Filmrechte an den fraglichen Heimatfilmen innehatte. Der Fernsehsender habe dagegen die Lizenzen nicht wirklich erworben, weil der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt worden sei. Daher werde er wohl etwas Geld drauflegen müssen. Wie viel, werde sich erst im weiteren Verlauf des Prozesses herausstellen.