Finanzamt überwies Steuererstattung ...
onlineurteile.de - Als die Finanzbeamten die Steuererklärung des Unternehmers A bearbeitet hatten, war A bereits pleite. Das Finanzamt überwies die ihm zustehende Steuererstattung auf ein Geschäftskonto bei seiner Bank - das jedoch vom Kreditinstitut gekündigt worden war. Die Bank verbuchte den Betrag zunächst auf diesem Konto, hinterlegte ihn anschließend auf einem internen Verrechnungskonto. Bald darauf meldete sich der Insolvenzverwalter des früheren Kunden A und forderte den erstatteten Betrag, den er auch erhielt.
Früher hat es der Bundesfinanzhof (BFH) in solchen Fällen - wenn die Erstattung auf ein nicht mehr bestehendes Konto überwiesen worden war - als rechtmäßig angesehen, die Summe vom Kreditinstitut zurückzufordern. Deshalb verlangte das Finanzamt auch im konkreten Fall den Betrag zurück. Doch nun stellte sich der BFH auf den Standpunkt, dass die Bank zivilrechtlich auch nach der Kündigung eines Girokontos berechtigt sei, Zahlungen an frühere Kunden entgegenzunehmen (VII R 6/09).
Sie handle jedenfalls dann als bloße Zahlstelle zwischen Finanzamt und ihrem Ex-Kunden, wenn sie den Betrag pflichtgemäß für den Kunden verbuche und an diesen auszahle. Dann sei nicht die Bank selbst Empfängerin der Leistung des Finanzamts: Denn das Finanzamt habe ja nicht an das Kreditinstitut, sondern an den Steuerpflichtigen zahlen wollen. Daher könne das Finanzamt von der Bank den überwiesenen Betrag nicht zurückfordern.