Firmenwagen und Fahrtenbuch

Welche Anforderungen muss ein "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch" erfüllen?

onlineurteile.de - Wer einen Dienstwagen auch privat benutzt, muss diesen "geldwerten Vorteil" versteuern. Da gibt es zwei Möglichkeiten. Die pauschale Versteuerung nach der Ein-Prozent-Regel: Veranschlagt wird pro Monat ein Prozent des Listenpreises plus Umsatzsteuer und Sonderausstattungen. Will man die pauschale Steuer vermeiden, ist der Anteil an Privatfahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachzuweisen. Was unter "ordnungsgemäß" zu verstehen ist, erläuterte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil genauer.

Der konkrete Fall: Das Fahrtenbuch eines Selbständigen war vom Finanzamt beanstandet worden, weil er eine Fahrt nicht verzeichnet hatte. Für die Fahrt lag aber eine Tankrechnung vor. Außerdem stimmten die Kilometerangaben laut Fahrtenbuch in zwei Fällen nicht mit Angaben in den Rechnungen seiner Kfz-Werkstatt überein. Deshalb bestand das Finanzamt darauf, der nachlässige Steuerzahler müsse künftig nach der Ein-Prozent-Regel zahlen. Dessen Klage gegen den Steuerbescheid hatte beim BFH Erfolg (VI R 38/06).

Kfz-Werkstätten nähmen es häufig mit Kilometerstandsangaben nicht so genau, so der BFH. Wenn die Angaben im Fahrtenbuch insgesamt plausibel seien, müsse man wegen so kleinen Mängeln nicht gleich das Fahrtenbuch verwerfen und die Ein-Prozent-Regel anwenden. Entscheidend sei, ob man trotzdem - ohne übermäßigen Aufwand beim Prüfen - feststellen könne, wie hoch der zu versteuernde private Anteil an der Gesamtfahrleistung des Firmenwagens liege.

Die wesentlichen Anforderungen an ein Fahrtenbuch: Einzelne Zettel werden nicht anerkannt, der Steuerzahler muss seine Fahrten in ein geschlossenes Buch bzw. Heft eintragen. Jede berufliche Fahrt ist festzuhalten (mit dem bei ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstand). Die Fahrten sind vollständig und in fortlaufendem Zusammenhang aufzuzeichnen.

Sucht der Fahrer bei einer beruflichen Reise mehrere Kunden oder Geschäftspartner auf, muss er diese im Fahrtenbuch nacheinander aufführen (in der Reihenfolge seiner Besuche). Es genügt dann, den am Ende der gesamten Reise erreichten Kfz-Gesamtkilometerstand festzuhalten. Kommt eine private Fahrt "dazwischen", ist dies zu dokumentieren.