Fitnessvertrag vorzeitig gekündigt
onlineurteile.de - Im Januar 2006 hatte die Münchnerin mit einem Fitnessstudio einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Doch schon im Sommer kündigte die Kundin den Vertrag. Begründung: Ihr Ehemann sei vom Arbeitgeber nach Wien versetzt worden. Sie müsse also demnächst von München nach Wien umziehen.
Der Inhaber des Studios akzeptierte die Kündigung nicht und bestand darauf, dass die Kundin bis Januar 2008 Gebühren zu zahlen habe: Wer einen Zwei-Jahres-Vertrag unterschreibe, gehe eben auch das Risiko ein, das Studio wegen eines Umzugs nicht nutzen zu können. Die Zahlungsklage des Studioinhabers scheiterte beim Amtsgericht München (212 C 15699/08).
Angesichts der Entfernung Wien-München sei es für die Frau nicht mehr möglich, das Angebot des Fitnessstudios zu nutzen, so die Amtsrichterin. Daher sei es für sie nicht zumutbar, am Vertrag festzuhalten. Das Ergebnis wäre, dass sie volles Entgelt für Null Gegenleistung zahlen müsste. Außerdem habe sich die Kundin nicht freiwillig entschieden, München zu verlassen. Sie habe den Umzug nicht zu verantworten. Einen Stellenwechsel des Ehemanns könne sie als Ehefrau "nur schwer steuern".