Fixie-Fahrrad ist nicht verkehrssicher
onlineurteile.de - "Fixie-Fahrräder" kommen aus dem Bahnradsport. Der Name leitet sich aus der englischen Bezeichnung "fixed-gear-bike" ab, was bedeutet: Das Rad hat eine starre Hinterradnabe ohne Gangschaltung oder Freilauf. Pedale und Räder sind "fix" miteinander verbunden - der Radfahrer kann die Geschwindigkeit nur über die Trittfrequenz regulieren. Bremsen hat das Fixie-Fahrrad nicht.
Berliner Polizisten begegneten Radfahrer F im Sommer 2009 mitten im Stadtverkehr auf so einem Bahnrad. Dieses Rad auf öffentlichen Straßen zu benutzen, sei verboten, teilte sie ihm mit, es sei nicht verkehrssicher. Wenn er nochmals damit fahre, würden sie das Gefährt mitnehmen.
Gesagt, getan: Als F einige Monate später erneut auf dem Fixie-Rad ertappt wurde, stellte die Polizei das Bahnrad sicher. Radfahrer F wehrte sich vergeblich gegen die Maßnahme und behauptete, das Fixie-Fahrrad sei sehr wohl verkehrssicher - gerade wegen der starren Nabe. Sie sei mit einer Bremse vergleichbar, denn durch die Nabe sei der Fahrer gezwungen, vorausschauend und vorsichtig zu fahren.
Das Verwaltungsgericht Berlin zeigte sich davon nicht überzeugt und ließ F abblitzen (VG 1 K 927/09). Zu Recht hätten die Beamten das Rad beschlagnahmt. Wenn ein Fahrrad nicht mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgestattet sei - Hand- und Rücktrittbremse -, stelle es eine mobile Gefahrenquelle dar. Ein Bahnrad habe im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen. Obendrein fehlten beim Fixie-Fahrrad neben den Bremsen auch Klingel und Beleuchtung.