Flachbildfernseher aus Versehen zu billig

Versandhändler bestätigte Internet-Bestellung zwei Mal: Kaufvertrag ist wirksam

onlineurteile.de - Eine Mitarbeiterin des Fürther Versandhauses hatte sich bei der Eingabe des Preises vertan. Laut Online-Warenangebot auf der Website des Versandhauses war ein Flachbildfernseher, der in Wirklichkeit 1.999,99 Euro kostete, für schlappe 199,99 Euro zu haben. Ein Kunde bestellte über das Internet zwei Flachbildfernseher zum Schnäppchen-Preis.

Das Versandhaus bestätigte per E-Mail den Eingang der Bestellung. Wenig später bot das Unternehmen (wieder per E-Mail) an, die Fernsehgeräte gegen Vorkasse zu liefern. Auch in diesem Schreiben stand der Preis von 199.99 Euro. Na super, dachte der Kunde, und bezahlte. Während er anschließend auf Lieferung pochte, focht das Versandhaus den Kaufvertrag an: Es habe sich um ein Versehen gehandelt.

Darauf könne sich das Versandhaus jetzt nicht mehr berufen, erklärte das Amtsgericht Fürth, der Kaufvertrag sei wirksam (17 C 71/07). Das Unternehmen habe selbst zugegeben, dass der Eingabefehler (nach der ersten Bestätigung) entdeckt worden war. Wenn die Vertriebsabteilung bereits über den Fehler Bescheid wisse und diesen nicht korrigiere, könne das Unternehmen den Vertrag nicht mehr mit dem Argument anfechten, es handle sich um einen Irrtum.

Mit dem zweiten Schreiben habe das Versandhaus dem Kunden sozusagen angeboten, einen Kaufvertrag über zwei Fernseher gegen Vorkasse abzuschließen. Dieses Angebot habe der Kunde angenommen, indem er den geforderten Preis bezahlte. Als dieses Schreiben abgeschickt wurde, sei die Vertriebsabteilung über den Fehler informiert gewesen - dieses Wissen müsse sich das Versandhaus zurechnen lassen.