Flaschenträger-Detail abgekupfert
onlineurteile.de - Unternehmen A stellt Flaschenträger her und hatte sich einzelne Verbesserungen seines Produkts als Patent schützen lassen: Symmetrische Außenwände ermöglichten es den Brauereien, die Träger besser mit großen Werbeaufdrucken zu verzieren. Konkurrent B kupferte das Detail ab, baute den Flaschenträger nach und bot ihn günstiger an. Auf diese Weise gelang es B, eine Brauerei als Kundin zu gewinnen, die vorher ihre Träger von Patentinhaber A bezogen hatte.
A verlangte von Firma B, den so erzielten Gewinn herauszurücken (es ging um 88.092 Euro): Sie habe den Profit nämlich nur eingestrichen, weil sie das Patent verletzte. Das Landgericht Frankfurt sprach A den gesamten Betrag zu, diese Entscheidung wurde jedoch vom Oberlandesgericht und vom Bundesgerichtshof (BGH) korrigiert (X ZR 51/11).
Wer ein Patent rechtswidrig ausnutze und sich dadurch Chancen auf dem Markt verschaffe, müsse den Patentinhaber entschädigen, so der BGH. Geschützt sei im konkreten Fall allerdings nur eine Detailverbesserung an einem bereits bekannten und tauglichen Produkt. Der Gewinn von Firma B beruhe also nicht zu 100 Prozent auf dem Missbrauch des Patents. In welchem Umfang das der Fall sei, könne man nur schätzen.
Nur soweit der Gewinn durch die Nutzung des Patents erreicht wurde, müsse Firma B ihn herausgeben. Die Vorinstanz habe sich da auf 50 Prozent festgelegt, das sei angemessen. Auch wenn es nur um ein Detail des Flaschenträgers gehe: Da Brauereien großformatige Werbeaufdrucke wünschten, dürfte diese Option bei der Kaufentscheidung für den Träger eine wichtige Rolle gespielt haben.
Erfolglos pochte Firma B darauf, dass sie inzwischen eine Alternative anbiete, d.h. einen ähnlichen Flaschenträger, der das Patent nicht verletzt. Den hätte sie eigentlich auch schon früher liefern und damit Gewinn in gleicher Höhe erzielen können, argumentierte sie. Da Firma B ihre Alternative nur "hypothetisch" produziert habe, komme es darauf nicht an, erklärte der BGH. Konjunktive zählten hier nicht. Tatsächlich habe sie vom Verkauf des kopierten Produkts profitiert.