"Flucht nach Unfall im Straßenverkehr" — zum Straßenverkehr kann auch das Beladen gehören

Urteil in einem Satz

onlineurteile.de - Lädt ein Schrotthändler am Straßenrand Schrott auf seinen Lkw, wirft ein Blech daneben,

beschädigt so ein geparktes Auto und fährt anschließend davon, ohne sich um den Schaden zu kümmern, begeht er Unfallflucht; ein Unfall im Straßenverkehr kann auch vorliegen, wenn der Schaden nicht beim Fahren verursacht wurde, sondern beim Be- und Entladen des Verkehrsmittels; wenn der Fahrer während der Fahrt immer wieder kurz stoppt, um den Lkw zu beladen, ist ein Fehler dabei als eine für den Verkehr typische Gefahr anzusehen.